Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Liebe Tierbesitzer,

Leider werden auch in der Tierarztpraxis die Preise im November steigen.

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Die Bundestierärztekammer informiert:

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Bitte bedenken Sie, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahr 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie.

§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Die Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis!

 

Weitere Infos finden Sie unter

www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“/„Gebührenordnung“).